Schutz und Unterstützung gegen Gewalt und Missbrauch

Lesetipps zum Thema Gewaltschutz und Prävention

Material vom Bundesverband

Ansprechpersonen im Landesverband MV

Für alle Gliederungen und aktiven Falken in MV sind die Mitarbeitenden des Landesbüros die Ansprechpersonen bei Betroffenheit, Fragen und Hinweisen zu Gewalt und Übergriffen.

Ihr erreicht uns auf den üblichen Wegen: WhatsApp, Instagram, Email und Telefon, sowie persönlich im Büro.

Das Präventionskonzept der Falken M-V

Das Konzept gilt für den Landesverband MV, sowie die darin organisierten Kreisverbände und Ortsgruppen

Die Falken MV haben folgende Maßnahmen bestimmt, um Kinder und Jugendliche in unserem Verband gegen Gewalt und Missbrauch zu schützen. Denn ein Verband wie die Falken ist ein Ort, an dem sich Kinder und Jugendliche wohl fühlen und frei entwickeln sollen. Die Prävention von und ein verantwortungsvoller Umgang mit Gewalt und Missbrauch sind hier elementarer Bestandteil.

Das Thema beschäftigt uns zum Einen innerhalb des Landesverbandes: Wie können wir Gewalt und Missbrauch im Verband verhindern, zum Beispiel bei Feriencamps. Wir wollen die Kinder und Jugendlichen, die die Falken als vertrauensvollen Raum wahrnehmen aber auch unterstützen, wenn sie Gewalt und Missbrauch woanders erleben (Familie, Schule, Umfeld).

Im Folgenden zeigen wir die Maßnahmen auf, mit denen wir das im Verband erreichen wollen. Wir sind stets offen für neue Ideen und das Engagement einzelner Mitglieder.

Vorweg: Gewaltbegriff

Mit “Gewalt” meinen wir jede Form von Gewalt. Zum Beispiel:

  • psychische Gewalt
  • physische Gewalt
  • sexualisierte Gewalt

1 Vorbeugung: Erkennen von Unterstützungsbedarfen bei Jugendlichen

1.1 Weiterbildung der Ehrenamtlichen und Helfer:innen

Die Weiterbildung der Ehrenamtlichen soll verstetigt werden und in regelmäßigen Abständen ermöglicht werden. Hierzu sind folgende Maßnahmen jedes Jahr obligatorisch durchzuführen:

  • Bildungsmodul auf der jährlichen Juleica-Schulung mit Lese-Tipps und Broschüren für die Teilnehmenden

  • Bildungsmodul für Junghelfer:innen auf den Vorbereitungswochenenden für Feriencamps

  • eine Online-Infoveranstaltung mit einem Überblick über das Hilfenetz in Mecklenburg-Vorpommern

1.2 Weiterbildung der Hauptamtlichen

Hauptamtliche sind angehalten sich in die Thematik einzuarbeiten.

  • Dies soll bei neuen Bildungsreferent:innen ohne entsprechende Vorkenntnisse obligatorisch zeitnah nach Einstellung durch selbstständige Einarbeitung in die Thematik geschehen. Zudem ist im ersten Jahr der Anstellung der Besuch eines Grundlagenseminars zur Thematik obligatorisch.

  • Neue Organisationsreferent:innen sind angehalten im ersten Jahr der Anstellung ein Grundlagenseminar zur Thematik zu besuchen.

  • Für Freiwilligendienstleistende ist die selbstständige Einarbeitung in die Thematik obligatorisch, der Besuch einer entsprechenden Weiterbildung freiwillig. Materialien zur Einarbeitung werden von dem/der Bildungsreferent:in zur Verfügung gestellt.

1.3 Feriencamps

Auf jedem Camp wird eine Ansprechperson vor Ort benannt, die Hilfestrukturen und Notfallpläne kennt. Diese übernimmt im Notfall die Kommunikation mit Eltern und dem Landesbüro zur Thematik.

Zudem sollen auf Feriencamps Infomaterialien und Plakate ausliegen, die Kinder und Jugendliche bestärken die eigenen Grenzen zu formulieren.

1.4 Transparenz zu Ansprechperson

Die Ansprechperson soll allen Mitgliedern im Verband bekannt sein. Dies geschieht durch eine Vorstellung im Bildungsmodul auf der Juleica-Schulung und bei Feriencampvorbereitungen. Zudem werden die Kontaktdaten im Rahmen der Einverständniserklärung für Maßnahmen den Erziehungsberechtigten bekannt gemacht.

2 Intervention: Reagieren in Krisenmomenten

2.1 Bei Tatpersonen außerhalb des Verbandes

Wird im Rahmen einer Falken-Veranstaltung bekannt, dass jemand Gewalt oder Missbrauch erfahren hat, sind folgende Maßnahmen vorzunehmen:

  • Ansprechperson kontaktieren
  • Reflexion der Situation, eigener rechtlicher Pflichten und Wünsche des betroffenen Kindes/Jugendlichen
  • Vermittlung an Beratungsstelle
  • weitergehende Begleitung je nach Wünschen des/der Betroffenen

2.2 Bei Tatpersonen innerhalb des Verbandes

Wird bekannt, dass innerhalb des Verbandes jemand Gewalt oder Missbrauch erfahren hat, sind folgende Maßnahmen vorzunehmen:

  • Ansprechperson kontaktieren
  • Reflexion der Situation, eigener rechtlicher Pflichten und Wünsche des betroffenen Kindes/Jugendlichen
  • Tatperson von Aufgaben entbinden und Kontakt zur/zum Betroffenen unterbinden
  • Vermittlung an Beratungsstelle

  • ggf. Transparenz zur Gewalt bzw. Missbrauch im Verband bzw. in der Öffentlichkeit herstellen

3. Ansprechperson und deren Aufgaben

Die Ansprechperson im Verband ist soweit nicht anders bestimmt die Bildungsreferentin im Landesbüro. Ihre Aufgaben im Krisenfall umfassen:

  • Absicherung der Parteilichkeit für die betroffene Person im Verband
  • ggf. Kontaktaufnahme zu Erziehungsberechtigten und anderen involvierten Akteur:innen
  • Moderation von Reflexionsgesprächen in KV-Vorständen und unter Helfenden
  • Kontaktherstellung/Vermittlung zu Beratungsstelle

Außerhalb des Verbands

Wer unabhängig vom Verband Hilfe sucht, findet alle Beratungsstellen für Betroffene hier. Es gibt auch Beratungsstellen, die Tatpersonen dabei unterstützen ihr Verhalten aufzuarbeiten.