Lesetipps zum Thema Gewaltschutz und Prävention
Material vom Bundesverband
Ansprechpersonen im Landesverband MV
Für alle Gliederungen und aktiven Falken in MV ist die Ansprechperson im Verband für Fälle von sexualisierter Gewalt und Verdacht auf Kindeswohlgefährdung die Bildungsreferentin im Landesbüro. Stellvertreter ist der Organisationsreferent. Erreichbar unter landesbuero@falken-mv.de
Wenn Beschwerden Mitarbeitende des Landesbüros betreffen, ist der Landesvorstand Ansprechpartner. Erreichbar unter vorstand@falken-mv.de (die Mails können vom Landesbüro nicht eingesehen werden).
Das Präventionskonzept der Falken M-V
Das Konzept gilt f?r den Landesverband MV, sowie die darin organisierten Kreisverb?nde und Ortsgruppen
Die Falken MV haben folgende Ma?nahmen bestimmt, um Kinder und Jugendliche in unserem Verband gegen Gewalt und Missbrauch zu sch?tzen. Denn ein Verband wie die Falken ist ein Ort, an dem sich Kinder und Jugendliche wohl f?hlen und frei entwickeln sollen. Die Pr?vention von und ein verantwortungsvoller Umgang mit sexualisierter Gewalt ist hier elementarer Bestandteil.
Das Thema besch?ftigt uns zum Einen innerhalb des Verbandes: Wie k?nnen wir Gewalt und Missbrauch im Verband verhindern, zum Beispiel bei Feriencamps. Wir wollen die Kinder und Jugendlichen, die die Falken als vertrauensvollen Raum wahrnehmen aber auch unterst?tzen, wenn sie sexualisierte Gewalt woanders erleben (Familie, Schule, Umfeld).
Im Folgenden zeigen wir die Ma?nahmen auf, mit denen wir das im Verband erreichen wollen. Wir sind stets offen f?r neue Ideen und das Engagement einzelner Mitglieder.
Vorweg: Gewaltbegriff
Mit ?sexualisierte Gewalt? meinen wir mehrere Formen von Gewalt. Ganz oft hat man die Vorstellung vom ekligen Triebt?ter, der im Geb?sch im Park lauert. Doch sexualisierte Gewalt findet meistens im engen Umfeld statt. Sie umfasst zum Beispiel:
- psychische Gewalt (Drohungen, Druck, Abwertung, Beleidigungen, …)
- physische Gewalt (Schl?ge, Anfassen, Festhalten, …)
- sexualisierte Gewalt (Missbrauch, also Gebrauch von sexuellen Handlungen um Befriedung ohne Einverst?ndnis zu erlangen oder Macht auszu?ben)
Sexualisierte Gewalt hat verschiedene Dimensionen: Grenzverletzungen, ?bergriffe, N?tigungen. Je nach Schwere der Gewalt m?ssen wir einen unterschiedlichen Umgang damit finden (vgl. Schema zur Falldifferenzierung vom Bundesverband).
1 Vorbeugung: Wie wir Unterst?tzungsbedarfe bei Kindern und Jugendlichen erkennen
1.1 Weiterbildung der Ehrenamtlichen und Helfer:innen
Die Weiterbildung der Ehrenamtlichen wird in regelm??igen Abst?nden erm?glicht. Hierzu sind folgende Ma?nahmen jedes Jahr durchzuf?hren:
- Bildungsmodul auf der j?hrlichen Juleica-Schulung mit weiterf?hrenden Lese-Tipps f?r die Teilnehmenden. Hierbei reflektieren alle angehenden Falken-Helfer:innen ihre eigenen Erfahrungen und Grenzen im Themenfeld, sie lernen das Unterst?tzungsnetzwerk in MV kennen, sowie den Handlungsleitfaden der Falken MV.
- Ein Workshop zur Schulung von Vertrauensmenschen, die auf den Ma?nahmen die Vertrauensteams bilden. Hierbei werden die Inhalte des Moduls von der Juleica-Schulung vertieft.
- Eine Einf?hrung zum Gewaltschutzkonzept f?r das Team jeder Ma?nahme durch die Leitung oder das Vertrauensteam am Beginn der Ma?nahme.
1.2 Weiterbildung der Hauptamtlichen
Hauptamtliche sind angehalten sich in die Thematik einzuarbeiten. Dies soll zeitnah nach Einstellung durch selbstst?ndige Einarbeitung in die Thematik geschehen, sowie den Vorkenntnissen entsprechend ggf. durch weiterbildende Ma?nahmen. Mindestens ist im ersten Jahr der Anstellung der Besuch eines Grundlagenseminars zur Thematik obligatorisch.
- Die Bildungsreferentin ist die Hauptansprechperson. Sie soll entsprechend qualifiziert sein in den Themen Sexualisierte Gewalt, Unterst?tzung von Betroffenen, Intervention.
- Der Organisationsreferent ist ihr Stellvertreter in der Sache und muss entsprechend nur Grundkenntnisse und Wissen zur Verweisberatung aufweisen.
- F?r Freiwilligendienstleistende ist die selbstst?ndige Einarbeitung in die Thematik Pflicht, der Besuch einer entsprechenden Weiterbildung freiwillig. Materialien zur Einarbeitung werden von dem/der Bildungsreferent:in zur Verf?gung gestellt.
1.3 Feriencamps, Wochenendfreizeiten und andere Ma?nahmen
Auf jeder Ma?nahme wird den Teilnehmenden ein Vertrauensteam vorgestellt, das Hilfestrukturen und Notfallpl?ne (siehe 2.) kennt. Dieses ?bernimmt im Notfall in R?cksprache mit der Leitung die Kommunikation mit Eltern und dem Landesb?ro zur Thematik.
Zudem sollen auf Feriencamps Infomaterialien und Plakate ausliegen, die Kinder und Jugendliche best?rken die eigenen Grenzen zu formulieren.
1.4 Ansprechperson
Die Ansprechperson soll allen Mitgliedern im Verband bekannt sein. Dies geschieht durch eine Vorstellung im Bildungsmodul auf der Juleica-Schulung und bei Ma?nahmevorbereitungen. Zudem werden die Kontaktdaten im Rahmen der Einverst?ndniserkl?rung f?r Ma?nahmen den Erziehungsberechtigten bekannt gemacht.
Die Ansprechperson hat im Krisenfall folgende Aufgaben:
- Absicherung der Parteilichkeit f?r die betroffene Person im Verband
- R?cksprachen mit und Begleitung des Vertrauensteams bei Ma?nahmen
- Strukturierte Begleitung der Aufkl?rung des Sachverhalts und Unterst?tzung der Betroffenen
- Ggf. Kontaktaufnahme zu Erziehungsberechtigten und anderen involvierten Akteur:innen
- Ggf. Kontaktaufnahme zum zust?ndigen Jugendamt in F?llen von Kindeswohlgef?hrdung
- Moderation von Reflexionsgespr?chen in KV-Vorst?nden und unter Helfenden
- Kontaktherstellung/Vermittlung zu Beratungsstellen
- Ggf. R?cksprache zum Fall mit Fachberatungsstelle und/oder Bundesverbands, ggf. unter Einbezug der Betroffenen und ihrer Kontaktpersonen
- Dokumentation aller ergriffenen Ma?nahmen und ggf. Weiterleitung der Dokumentation an den Bundesverband
- Ggf. F?hren eines Verdachtstagebuchs bei Hinweisen, in denen kein Kontakt zur betroffenen Person besteht
Die Ansprechperson im Verband f?r F?lle von sexualisierter Gewalt und Verdacht auf Kindeswohlgef?hrdung ist die Bildungsreferentin im Landesb?ro. Stellvertreter ist der Organisationsreferent. Erreichbar unter landesbuero@falken-mv.de
Wenn Beschwerden Mitarbeitende des Landesb?ros betreffen, ist der Landesvorstand Ansprechpartner. Erreichbar unter vorstand@falken-mv.de (die Mails k?nnen vom Landesb?ro nicht eingesehen werden).
2 Intervention: Reagieren in Krisenmomenten
2.1 Bei Tatpersonen au?erhalb des Verbandes
Wird im Rahmen einer Falken-Veranstaltung Helfer:innen und/oder dem Vertrauensteam bekannt, dass jemand sexualisierte Gewalt erfahren hat, sind folgende Ma?nahmen vorzunehmen:
- Ansprechperson im Landesb?ro kontaktieren
- Reflexion der Situation, eigener rechtlicher Pflichten und der W?nsche des betroffenen Kindes/Jugendlichen
- Nach Einordnung der Situation (Dimension der Gewalt) ggf. Vermittlung an Beratungsstelle
- weitergehende Begleitung je nach W?nschen des/der Betroffenen
2.2 Bei Tatpersonen innerhalb des Verbandes
Wird bekannt, dass innerhalb des Verbandes jemand sexualisierte Gewalt erfahren hat, sind folgende Ma?nahmen vorzunehmen:
- Ansprechperson im Landesb?ro kontaktieren
- Reflexion der Situation, eigener rechtlicher Pflichten und der W?nsche des betroffenen Kindes/Jugendlichen
- Nach Einordnung der Situation (Dimension der Gewalt) ggf. Person unter Verdacht von Aufgaben entbinden und Kontakt zur/zum Betroffenen unterbinden. Im Umgang mit Personen unter Verdacht wenden wir das hierzu vorliegende Konzept unseres Bundesverbandes an (Falldifferenzierung, Gespr?chsleitf?den, Dokumentation).
- Vermittlung des/der Betroffenen an Beratungsstelle
- ggf. Transparenz zur Gewalt bzw. Missbrauch im Verband bzw. in der ?ffentlichkeit herstellen
3. Kindeswohlgef?hrdung
Wenn wir von Gewalt erfahren, bei der es sich m?glicherweise um Kindeswohlgef?hrdung handelt, sind wir als anerkannter Freier Tr?ger der Kinder- und Jugendarbeit verpflichtet bestimmte Abl?ufe einzuhalten. Dazu geh?rt
- eine erste Gef?hrdungseinsch?tzung
- eine ausf?hrliche Dokumentation und
- die Kontaktaufnahme zu und Arbeit mit erfahrenen Fachkr?ften und ggf. Jugendamt
Diese Aufgaben liegen im Landesverband MV beim Landesb?ro. Hauptverantwortliche ist die Bildungsreferentin, Stellvertreter der Organisationsreferent. Sie sind die Ansprechpartner:innen f?r alle Helfer:innen und die Vertrauensteams bei Verdachtsf?llen von Kindeswohlgef?hrdung, die ihnen w?hrend Falken-Ma?nahmen auffallen. Das Landesb?ro ist erreichbar unter landesbuero@falken-mv.de.
4. Sexualisierte Gewalt durch Kinder und Jugendliche
Kinder sind keine T?ter:innen im meist verwendeten Wortsinn, denn sie ?ben sexualisierte ?bergriffe nicht mit dem vollen Bewusstsein aus wie Erwachsene. Ihr Verhalten kann p?dagogisch oder ggf. therapeutisch beeinflusst werden.
Hierzu ergreifen wir in F?llen von sexualisierter Gewalt durch Teilnehmende unserer Ma?nahmen folgende Ma?nahmen:
- der Schutz ggf. betroffener Kinder bei unseren Ma?nahmen und innerhalb unserer Strukturen steht im Vordergrund, dies kann auch den Ausschluss der ?bergriffigen Kinder von Ma?nahmen umfassen
- wir unterbinden das ?bergriffige Verhalten klar und deutlich und besprechen den ?bergriff mit den Kindern nach
- wir treten mit den Erziehungsberechtigten oder ggf. Betreuer:innen ins Gespr?ch, um f?r p?dagogische Interventionen und Pr?vention nach unserer Ma?nahme zu sensibilisieren
- f?r eine therapeutische Begleitung sind wir im Verband nicht qualifiziert und verweisen hierf?r an Beratungsstellen
Wenn Jugendliche sexualisierte Gewalt von Gleichaltrigen erleben (Peer-to-Peer-Gewalt), wenden sie sich selten an Erwachsene. Die vorbeugenden Ma?nahmen unter 1 st?rken aktive Falken in ihrem Wissen und Selbstbewusstsein, wenn sich Freund:innen und Bekannte aus ihrem Umfeld mit Gewalterfahrung au?erhalb der Falken ihnen ?ffnen. Die Ansprechperson im Landesb?ro steht bei R?ckfragen beratend zur Seite, auch wenn es sich um Gewalt au?erhalb des Verbandes handelt.
Außerhalb des Verbands
Wer unabhängig vom Verband Hilfe sucht, findet alle Beratungsstellen für Betroffene hier. Es gibt auch Beratungsstellen, die Tatpersonen dabei unterstützen ihr Verhalten aufzuarbeiten.