Freistellung für Jugendarbeit

Wenn ihr als Helfer:innen bei Falkencamps aktiv seid, ist das eine tolle Sache! Es ist toll für uns, für die Kids und für euch – denn es macht einfach Spaß und ist ein wichtiges gesellschaftliches Engagement.

Und deswegen könnt ihr euch für diese Tätigkeit auch “freistellen” lassen. Das bedeutet, dass ihr in jedem Jahr ein Anrecht auf 5 Tage extra lohnarbeitsfrei habt. Euer:eure Arbeitgeber:in muss euch diese genehmigen. Die einzigen zwei Voraussetzungen sind, dass ihr schon länger als 6 Monate dort arbeitet und die Freistellung 6 Wochen vor der Ferienfreizeit beantragt.

Um es euren Arbeitgeber:innen schmackhafter zu machen, erstattet das Landesamt für Gesundheit und Soziales eure Lohnkosten für die 5 Tage. Aber Achtung: Es wird nur bezahlt, solange noch Geld im Topf ist. Macht den Antrag also am besten schon zu Beginn des Jahres fertig.

Was müsst ihr tun?

Schritt 1

Stellt spätestens 6 Wochen vor der Freizeit einen Antrag an eure:n Arbeitgeber:in. Wenn ihr schon wisst, wann ihr im Laufe des Jahres bei Camps aktiv sien wollt, könnt ihr den Antrag auch schon im Januar machen.

Das Formular dafür findet ihr hier.

Für den Antrag braucht ihr eine Bestätigung von uns, dass ihr an der Freizeit als Teilnehmer:in oder ehrenamtliche Helfer:in teilnehmt. Schickt das Formular dafür an landesbuero[ät]falken-mv.de.

Schritt 2

Gebt eure:m Arbeitgeber:in dieses Formular. Das muss ausgefüllt ans LAGuS (Adresse im Formular) gehen. Der:die Arbeitgeber:in muss hier Infos zu eurem Gehalt eintragen und erhält dann vom LAGuS die Bestätigung, dass eure Lohnkosten bezahlt werden.

Achtung: Der Topf der Landesregierung kann leer werden. Empfehlt eure:m Arbeitgeber:in also so früh wie möglich den Antrag zu stellen.

Ihr könnt euren Arbeitgeber:innen diese Infoseite vom Landesjugendring schicken, falls sie Fragen haben.

Wichtig: Ihr habt einen Anspruch auf die Freistellung, auch wenn keine Kohle mehr im Topf ist. Wenn euer:e Chef:in euch nicht freistellen will, muss sie:er das schriftlich begründen.

Schritt 3

Auf zum Camp oder zur Freizeit! Euer Engagement ist extrem wichtig! Denn mit selbstorganisierter Jugendarbeit tragen wir zu einer lebendigen, demokratischen Gesellschaft bei!

Hintergrundinfos

Die Freistellung und Erstattung ist eine feine Sache. Der Landesjugendring MV hat hier zusammengefasst, wie es dazu kam und in welchen Verordnungen das steht.

Außerdem findet hier auf der Seite des LAGuS unter “Projektförderung im Bereich Jugend – Arbeitsentgelterstattung” nochmal die Antragsformulare (falls die Links oben nicht funktionieren).