Wenn ihr als Helfer:innen bei Falkencamps aktiv seid, ist das eine tolle Sache! Es ist toll f?r uns, f?r die Kids und f?r euch – denn es macht einfach Spa? und ist ein wichtiges gesellschaftliches Engagement.
Und deswegen k?nnt ihr euch f?r diese T?tigkeit auch „freistellen“ lassen. Das bedeutet, dass ihr in jedem Jahr ein Anrecht auf 5 Tage extra lohnarbeitsfrei habt. Euer:eure Arbeitgeber:in muss euch diese genehmigen. Die einzigen zwei Voraussetzungen sind, dass ihr schon l?nger als 6 Monate dort arbeitet und die Freistellung 6 Wochen vor der Ferienfreizeit beantragt.
Um es euren Arbeitgeber:innen schmackhafter zu machen, erstattet das Landesamt f?r Gesundheit und Soziales eure Lohnkosten f?r die 5 Tage. Aber Achtung: Es wird nur bezahlt, solange noch Geld im Topf ist. Macht den Antrag also am besten schon zu Beginn des Jahres fertig.
Was m?sst ihr tun?
Schritt 1
Stellt sp?testens 6 Wochen vor der Freizeit einen Antrag an eure:n Arbeitgeber:in. Wenn ihr schon wisst, wann ihr im Laufe des Jahres bei Camps aktiv sien wollt, k?nnt ihr den Antrag auch schon im Januar machen.
Das Formular daf?r findet ihr hier.
F?r den Antrag braucht ihr eine Best?tigung von uns, dass ihr an der Freizeit als Teilnehmer:in oder ehrenamtliche Helfer:in teilnehmt. Schickt das Formular daf?r an landesbuero[?t]falken-mv.de.
Schritt 2
Gebt eure:m Arbeitgeber:in dieses Formular. Das muss ausgef?llt ans LAGuS (Adresse im Formular) gehen. Der:die Arbeitgeber:in muss hier Infos zu eurem Gehalt eintragen und erh?lt dann vom LAGuS die Best?tigung, dass eure Lohnkosten bezahlt werden.
Achtung: Der Topf der Landesregierung kann leer werden. Empfehlt eure:m Arbeitgeber:in also so fr?h wie m?glich den Antrag zu stellen.
Ihr k?nnt euren Arbeitgeber:innen diese Infoseite vom Landesjugendring schicken, falls sie Fragen haben.
Wichtig: Ihr habt einen Anspruch auf die Freistellung, auch wenn keine Kohle mehr im Topf ist. Wenn euer:e Chef:in euch nicht freistellen will, muss sie:er das schriftlich begr?nden.
Schritt 3
Auf zum Camp oder zur Freizeit! Euer Engagement ist extrem wichtig! Denn mit selbstorganisierter Jugendarbeit tragen wir zu einer lebendigen, demokratischen Gesellschaft bei!
Hintergrundinfos
Die Freistellung und Erstattung ist eine feine Sache. Der Landesjugendring MV hat hier zusammengefasst, wie es dazu kam und in welchen Verordnungen das steht.
Au?erdem findet hier auf der Seite des LAGuS unter „Projektf?rderung im Bereich Jugend – Arbeitsentgelterstattung“ nochmal die Antragsformulare (falls die Links oben nicht funktionieren).