Jugendarbeit in Zeiten von Corona

Die Einschränkungen, um das Corona-Virus einzudämmen, sind nötig und verantwortungsbewusst. Sie stellen allerdings viele Akteur*innen der Jugendarbeit vor Herausforderungen: Wie erreichen wir Jugendliche? Wie unterstützen wir Jugendliche, denen es bei eingeschränkten sozialen Kontakten zu Hause nicht gut geht? Wie reagieren wir auf Vereinzelung und Einsamkeit?

Hinzu kommen bei vielen Einrichtungen und Verbänden finanzielle Sorgen. Hierzu hat der Landesjugendring eine Pressemitteilung und einen offenen Brief an die Landesregierung verschickt, die wir als Falken MV ausdrücklich unterstützen.

Offener Brief an die Landesregierung

Lest hier den kompletten Brief

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Schwesig,

Sehr geehrte Frau Ministerin Drese,

Sehr geehrte Damen und Herren,

die aktuellen Ereignisse rund um das Corona-Virus (SARS CoV-2) verändert die Gestaltung des öffentlichen Lebens und die Planung und Durchführung von Veranstaltung mittlerweile auf einer täglichen Basis. Die Jugendarbeit (§11 SGB VIII), die Jugendverbandsarbeit (§12 SGB VIII) und die Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) lebt vom zwischenmenschlichen Kontakten, dem Austausch über Landesgrenzen hinaus und das gemeinsame aktiv Sein.

In Zeiten des sich ausbreitenden SARS CoV-2 ist die Sicherheit unserer Mitglieder und deren Umfeld im besonderen Fokus. Daraufhin wurden alle Veranstaltungen präventiv abgesagt oder verschoben. In Bildungsstätten, Gruppenhäusern, Zeltlagern und vergleichbaren Jugendfreizeitstätten werden die Buchungen von Schulklassen und Jugendgruppen storniert. Jugendzentren und kleine Jugendeinrichtungen im ländlichen Raum müssen ihre Angebote zur Sicherheit ihrer Besucher*innen aussetzen und schließen aufgrund der Verordnung der Landesregierung vom 17.03.2020 bis voraussichtlich einschließlich 19.04.2020. Die im Vorfeld stattfindenden Planungen von Veranstaltungen und Aktivitäten haben für die gesamte Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern Kosten verursacht, die an Förderungen gebunden sind. Durch Verschiebung von Veranstaltungen und Aktivitäten entstehen den Mitgliedern Stornokosten, die die bisherige Fördersumme erhöhen. Veranstaltungen müssen nachgeholt werden, beispielsweise Vollversammlungen der Mitglieder. Durch eine erneute Planung der Veranstaltungen und Aktivitäten entstehen hier erhöhte Kosten. Viele Mitgliedorganisationen planen Ihre Veranstaltung und Aktivitäten weit im Voraus. Damit verbunden sind Hausbuchungen, Fahrtkosten und Materialbesorgungen, aber auch Personalkosten und Kosten für Honorarkräfte.

Veranstaltungen und Aktivitäten werden aufgrund der aktuellen Lage und zur notwendigen Vorsicht gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus verschoben und ein Ende der Vorsichtsmaßnahmen ist zum heutigen Stand schwer abzuschätzen. Trotzdem entstehen Kosten für die Verbände und Gruppen, insbesondere für Veranstaltungen, die zu einem späteren Zeitpunkt erneut geplant werden. Diese können nicht aus Eigenmitteln gedeckt werden. Daher muss der Mehrkostenaufwand aus den neu terminierten Veranstaltungen förderfähig bleiben, da sie zum Schutz der Teilnehmer*innen verschoben wurden. Zuschüsse und Förderungen sind zum Teil an Teilnehmer*innentage gebunden. Durch die massiven Einschränkungen im Bereich der kommunalen und landesweiten Jugendarbeit werden diese Teilnehmer*innentage einen anderen Umfang haben als bisher geplant.

Wir möchten für diese Umstände sensibilisieren und Fördergeber bitten Zuwendungen unter diesen besonderen Umständen losgelöst von Faktoren wie Teilnehmer*innentage auszuzahlen. Kommunale Jugendfreizeitstätten sind von den umfangreichen Stornierungen betroffen.

Fixkosten für Gebäude und Personal bleiben weiterhin bestehen. Diese Einrichtungen brauchen schnelle Unterstützung, damit sie nicht dauerhaft schließen müssen. Meist werden diese Freizeitstätten von gemeinnützigen Trägern betrieben, die eine Überbrücken von Einnahmeausfällen nur für einen kurzen Zeitraum leisten können, da sie seit Jahren ohnehin knapp kostendeckend arbeiten und keine entsprechenden Rücklagen bilden konnten. Bei Jugendzentren und ähnlichen Einrichtungen der kommunalen Jugendarbeit im ländlichen Raum ist bisher noch unklar, ob öffentliche Zuschüsse gezahlt werden, wenn Einrichtungen, wie jetzt angeordnet, längerfristig geschlossen sind und geschlossen gehalten werden müssen. Hier stellt sich für viele freien Träger die Frage, ob die anfallenden Personalkosten als förderfähig durch die kommunalen bzw. landesseitigen Fördergeber anerkannt werden. Kosten, die in diesen Bereichen anfallen, sollen unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden, damit es zu keinen unnötigen Schwierigkeiten für die Akteure der Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern kommt, die jetzt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und Ihrem Umfeld umsichtig handeln.

Wir als Vorstand des Landesjugendringes in Mecklenburg-Vorpommern fordern daher, die zeitnahe Einrichtung eines Notfallfonds für die landesweite und kommunale Jugendarbeit (§11 SGB VIII), die Jugendverbandsarbeit (§12 SGB VIII) und die Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII), sowie für Jugendfreizeitstätten sowie Bildungsstätten um auf unbürokratischen Wegen die zusätzlichen Kosten zu decken und allen Akteuren bei ihren aktuellen Planungen und Entscheidungen Sicherheit zu geben.

Zudem fordern wird das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Landkreise und kreisfreien Städte auf, die jetzt entstehenden Kosten in der Kinder- und Jugendarbeit (nach §11-§13 SGB VIII) verbindlich als komplett förderfähig anzuerkennen und dies bei den entsprechenden Abrechnungen der Fördermittel zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand des LJR M-V e.V.

Pressemitteilung des Landesjugendringe bundesweit

Lest hier die komplette Pressemitteilung

Jugendverbände und Jugendgruppen gehen verantwortungsbewusst mit der Gesundheit ihrer Teilnehmer*innen, Mitglieder und ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden sowie deren Angehörigen um. Deshalb haben viele Träger ihre Angebote – auch bereits bevor es behördliche Anweisungen gab – abgesagt.

Für die Jugendverbände und -gruppen sind diese Absagen ein großes finanzielles Problem und können sogar deren Existenz bedrohen:

– Die Absagen führen teilweise zu sehr hohen Stornokosten von Unterkünften, Busunternehmen etc.

– Zugleich fehlen ihnen die Teilnahmebeiträge zur Finanzierung der Ausgaben. Für manche Träger entsteht dadurch ein großes finanzielles Defizit. Es gibt in den Bundesländern unterschiedliche Umgangsweisen mit Zuschüssen: So ist es in manchen Bundesländern fraglich, ob Zuschüsse, die an das Erbringen von Teilnahmetagen, erreichte Ziele o.ä. geknüpft sind, ausgezahlt werden. Auch ist teilweise unklar, ob Stornokosten überhaupt zuwendungsfähig sind.

– Mindereinnahmen entstehen auch durch die Absage von z.B. Spendensammlungen oder durch fehlende Veranstaltungseinnahmen, die zur Finanzierung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden.

– In Bildungsstätten, Gruppenhäusern, Zeltlager und vergleichbaren Jugendfreizeitstätten werden die Buchungen von Schulklassen, Jugendgruppen etc. storniert, Kosten für Personal und Gebäude entstehen aber weiterhin. Erste Häuser haben bereits Kurzarbeit angekündigt. Die Einrichtungen brauchen schnelle Nothilfe, damit sie nicht dauerhaft schließen müssen.

– Bei Jugendzentren und ähnlichen Einrichtungen in freier Trägerschaft ist teilweise unklar, ob öffentliche Zuschüsse auch gezahlt werden, wenn Einrichtungen längerfristig geschlossen bleiben müssen.

– Zudem stehen Jugendverbände und andere freie Träger zum Teil vor dem Problem einer drohenden Zahlungsunfähigkeit, sollten Zuwendungen aufgrund von Engpässen beim öffentlichen Träger nicht fristgerecht gewährt werden. Hier sollten unkomplizierte Abschlagszahlungen ermöglicht werden.

Angesichts dieser Problembeschreibung erwarten wir die Öffnung aller Hilfsmaßnahmen für Wirtschaftsunternehmen auch für gemeinnützige Träger. Die finanziellen Einbußen infolge der Corona-Krise können für sie existenzbedrohend werden.

Die unterzeichnenden Landesjugendringe fordern daher

– eine Zusicherung der Übernahme aller anfallenden Kosten (insbesondere Storno- und Personalkosten) bei behördlicher Schließung von Einrichtungen (Jugendbildungsstätten, Kindererholungszentren, Jugendherbergen, weiteren Gemeinschaftsunterkünften, Jugendfreizeiteinrichtungen) und behördlichen Absagen von Veranstaltungen (z.B. Lehrgängen und Ferienfreizeiten)

– dass Stornokosten als zuwendungsfähig anerkannt werden.

– die Sicherung der Liquidität von freien Trägern der Jugendarbeit, z.B. durch Abschlagszahlungen.

– die Zusicherung, dass Bemessungsgrundlagen (z.B. Teilnahmetage) für künftige Förderung die Sondersituation berücksichtigen

Dieser Appell wurde unterzeichnet von:

Bremer Jugendring e.V. | Landesjugendring Baden-Württemberg e.V. |  Landesjugendring Berlin e.V. | Landesjugendring Brandenburg e.V. | Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern e.V. | Landesjugendring Niedersachsen e.V. | Landesjugendring NRW e.V. | Landesjugendring Rheinland-Pfalz e.V. | Landesjugendring Saar e.V. | Landesjugendring Sachsen-Anhalt e.V. | Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V. | Landesjugendring Thüringen e.V.