Kategorie: Positionen & Aufrufe

  • Jugendarbeit in Zeiten von Corona

    Die Einschränkungen, um das Corona-Virus einzudämmen, sind nötig und verantwortungsbewusst. Sie stellen allerdings viele Akteur*innen der Jugendarbeit vor Herausforderungen: Wie erreichen wir Jugendliche? Wie unterstützen wir Jugendliche, denen es bei eingeschränkten sozialen Kontakten zu Hause nicht gut geht? Wie reagieren wir auf Vereinzelung und Einsamkeit?

    Hinzu kommen bei vielen Einrichtungen und Verbänden finanzielle Sorgen. Hierzu hat der Landesjugendring eine Pressemitteilung und einen offenen Brief an die Landesregierung verschickt, die wir als Falken MV ausdrücklich unterstützen.

    Offener Brief an die Landesregierung

    [su_spoiler title=“Lest hier den kompletten Brief“]

    Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Schwesig,

    Sehr geehrte Frau Ministerin Drese,

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die aktuellen Ereignisse rund um das Corona-Virus (SARS CoV-2) verändert die Gestaltung des öffentlichen Lebens und die Planung und Durchführung von Veranstaltung mittlerweile auf einer täglichen Basis. Die Jugendarbeit (§11 SGB VIII), die Jugendverbandsarbeit (§12 SGB VIII) und die Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) lebt vom zwischenmenschlichen Kontakten, dem Austausch über Landesgrenzen hinaus und das gemeinsame aktiv Sein.

    In Zeiten des sich ausbreitenden SARS CoV-2 ist die Sicherheit unserer Mitglieder und deren Umfeld im besonderen Fokus. Daraufhin wurden alle Veranstaltungen präventiv abgesagt oder verschoben. In Bildungsstätten, Gruppenhäusern, Zeltlagern und vergleichbaren Jugendfreizeitstätten werden die Buchungen von Schulklassen und Jugendgruppen storniert. Jugendzentren und kleine Jugendeinrichtungen im ländlichen Raum müssen ihre Angebote zur Sicherheit ihrer Besucher*innen aussetzen und schließen aufgrund der Verordnung der Landesregierung vom 17.03.2020 bis voraussichtlich einschließlich 19.04.2020. Die im Vorfeld stattfindenden Planungen von Veranstaltungen und Aktivitäten haben für die gesamte Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern Kosten verursacht, die an Förderungen gebunden sind. Durch Verschiebung von Veranstaltungen und Aktivitäten entstehen den Mitgliedern Stornokosten, die die bisherige Fördersumme erhöhen. Veranstaltungen müssen nachgeholt werden, beispielsweise Vollversammlungen der Mitglieder. Durch eine erneute Planung der Veranstaltungen und Aktivitäten entstehen hier erhöhte Kosten. Viele Mitgliedorganisationen planen Ihre Veranstaltung und Aktivitäten weit im Voraus. Damit verbunden sind Hausbuchungen, Fahrtkosten und Materialbesorgungen, aber auch Personalkosten und Kosten für Honorarkräfte.

    Veranstaltungen und Aktivitäten werden aufgrund der aktuellen Lage und zur notwendigen Vorsicht gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus verschoben und ein Ende der Vorsichtsmaßnahmen ist zum heutigen Stand schwer abzuschätzen. Trotzdem entstehen Kosten für die Verbände und Gruppen, insbesondere für Veranstaltungen, die zu einem späteren Zeitpunkt erneut geplant werden. Diese können nicht aus Eigenmitteln gedeckt werden. Daher muss der Mehrkostenaufwand aus den neu terminierten Veranstaltungen förderfähig bleiben, da sie zum Schutz der Teilnehmer*innen verschoben wurden. Zuschüsse und Förderungen sind zum Teil an Teilnehmer*innentage gebunden. Durch die massiven Einschränkungen im Bereich der kommunalen und landesweiten Jugendarbeit werden diese Teilnehmer*innentage einen anderen Umfang haben als bisher geplant.

    Wir möchten für diese Umstände sensibilisieren und Fördergeber bitten Zuwendungen unter diesen besonderen Umständen losgelöst von Faktoren wie Teilnehmer*innentage auszuzahlen. Kommunale Jugendfreizeitstätten sind von den umfangreichen Stornierungen betroffen.

    Fixkosten für Gebäude und Personal bleiben weiterhin bestehen. Diese Einrichtungen brauchen schnelle Unterstützung, damit sie nicht dauerhaft schließen müssen. Meist werden diese Freizeitstätten von gemeinnützigen Trägern betrieben, die eine Überbrücken von Einnahmeausfällen nur für einen kurzen Zeitraum leisten können, da sie seit Jahren ohnehin knapp kostendeckend arbeiten und keine entsprechenden Rücklagen bilden konnten. Bei Jugendzentren und ähnlichen Einrichtungen der kommunalen Jugendarbeit im ländlichen Raum ist bisher noch unklar, ob öffentliche Zuschüsse gezahlt werden, wenn Einrichtungen, wie jetzt angeordnet, längerfristig geschlossen sind und geschlossen gehalten werden müssen. Hier stellt sich für viele freien Träger die Frage, ob die anfallenden Personalkosten als förderfähig durch die kommunalen bzw. landesseitigen Fördergeber anerkannt werden. Kosten, die in diesen Bereichen anfallen, sollen unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden, damit es zu keinen unnötigen Schwierigkeiten für die Akteure der Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern kommt, die jetzt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und Ihrem Umfeld umsichtig handeln.

    [/su_spoiler]

    Wir als Vorstand des Landesjugendringes in Mecklenburg-Vorpommern fordern daher, die zeitnahe Einrichtung eines Notfallfonds für die landesweite und kommunale Jugendarbeit (§11 SGB VIII), die Jugendverbandsarbeit (§12 SGB VIII) und die Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII), sowie für Jugendfreizeitstätten sowie Bildungsstätten um auf unbürokratischen Wegen die zusätzlichen Kosten zu decken und allen Akteuren bei ihren aktuellen Planungen und Entscheidungen Sicherheit zu geben.

    Zudem fordern wird das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Landkreise und kreisfreien Städte auf, die jetzt entstehenden Kosten in der Kinder- und Jugendarbeit (nach §11-§13 SGB VIII) verbindlich als komplett förderfähig anzuerkennen und dies bei den entsprechenden Abrechnungen der Fördermittel zu berücksichtigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Der Vorstand des LJR M-V e.V.

    Pressemitteilung des Landesjugendringe bundesweit

    [su_spoiler title=“Lest hier die komplette Pressemitteilung“]

    Jugendverbände und Jugendgruppen gehen verantwortungsbewusst mit der Gesundheit ihrer Teilnehmer*innen, Mitglieder und ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden sowie deren Angehörigen um. Deshalb haben viele Träger ihre Angebote – auch bereits bevor es behördliche Anweisungen gab – abgesagt.

    Für die Jugendverbände und -gruppen sind diese Absagen ein großes finanzielles Problem und können sogar deren Existenz bedrohen:

    – Die Absagen führen teilweise zu sehr hohen Stornokosten von Unterkünften, Busunternehmen etc.

    – Zugleich fehlen ihnen die Teilnahmebeiträge zur Finanzierung der Ausgaben. Für manche Träger entsteht dadurch ein großes finanzielles Defizit. Es gibt in den Bundesländern unterschiedliche Umgangsweisen mit Zuschüssen: So ist es in manchen Bundesländern fraglich, ob Zuschüsse, die an das Erbringen von Teilnahmetagen, erreichte Ziele o.ä. geknüpft sind, ausgezahlt werden. Auch ist teilweise unklar, ob Stornokosten überhaupt zuwendungsfähig sind.

    – Mindereinnahmen entstehen auch durch die Absage von z.B. Spendensammlungen oder durch fehlende Veranstaltungseinnahmen, die zur Finanzierung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden.

    – In Bildungsstätten, Gruppenhäusern, Zeltlager und vergleichbaren Jugendfreizeitstätten werden die Buchungen von Schulklassen, Jugendgruppen etc. storniert, Kosten für Personal und Gebäude entstehen aber weiterhin. Erste Häuser haben bereits Kurzarbeit angekündigt. Die Einrichtungen brauchen schnelle Nothilfe, damit sie nicht dauerhaft schließen müssen.

    – Bei Jugendzentren und ähnlichen Einrichtungen in freier Trägerschaft ist teilweise unklar, ob öffentliche Zuschüsse auch gezahlt werden, wenn Einrichtungen längerfristig geschlossen bleiben müssen.

    – Zudem stehen Jugendverbände und andere freie Träger zum Teil vor dem Problem einer drohenden Zahlungsunfähigkeit, sollten Zuwendungen aufgrund von Engpässen beim öffentlichen Träger nicht fristgerecht gewährt werden. Hier sollten unkomplizierte Abschlagszahlungen ermöglicht werden. [/su_spoiler]

    Angesichts dieser Problembeschreibung erwarten wir die Öffnung aller Hilfsmaßnahmen für Wirtschaftsunternehmen auch für gemeinnützige Träger. Die finanziellen Einbußen infolge der Corona-Krise können für sie existenzbedrohend werden.

    Die unterzeichnenden Landesjugendringe fordern daher

    – eine Zusicherung der Übernahme aller anfallenden Kosten (insbesondere Storno- und Personalkosten) bei behördlicher Schließung von Einrichtungen (Jugendbildungsstätten, Kindererholungszentren, Jugendherbergen, weiteren Gemeinschaftsunterkünften, Jugendfreizeiteinrichtungen) und behördlichen Absagen von Veranstaltungen (z.B. Lehrgängen und Ferienfreizeiten)

    – dass Stornokosten als zuwendungsfähig anerkannt werden.

    – die Sicherung der Liquidität von freien Trägern der Jugendarbeit, z.B. durch Abschlagszahlungen.

    – die Zusicherung, dass Bemessungsgrundlagen (z.B. Teilnahmetage) für künftige Förderung die Sondersituation berücksichtigen

    Dieser Appell wurde unterzeichnet von:

    Bremer Jugendring e.V. | Landesjugendring Baden-Württemberg e.V. |  Landesjugendring Berlin e.V. | Landesjugendring Brandenburg e.V. | Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern e.V. | Landesjugendring Niedersachsen e.V. | Landesjugendring NRW e.V. | Landesjugendring Rheinland-Pfalz e.V. | Landesjugendring Saar e.V. | Landesjugendring Sachsen-Anhalt e.V. | Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V. | Landesjugendring Thüringen e.V.

  • Falken vs. Corona

    Falken vs. Corona

    Corona macht vielen Leuten Angst. Wir plädieren für einen vernünftigen, verantwortungsvollen Umgang, der insbesondere Risikogruppen im Blick hat und den solidarischen Zusammenhalt in der Gesellschaft stärkt.

    Wir im Landesbüro der SJD – Die Falken MV werden mit der Situation rund um Corona in den kommenden Wochen folgendermaßen umgehen:

    • Das Landesbüro bleibt bis auf Weiteres geöffnet. Wir sind ein 2-Menschen-Team, achten Hygiene-Standards und auf unser Umfeld. Sofern wir Heimarbeit machen, erreicht ihr/Sie uns per Rufumleitung über die gewohnte Nummer.
    • Maßnahmen und Feriencamps planen wir weiterhin. Absagen und Obergrenzen behalten wir uns je nach den aktuellen öffentlichen Regelungen natürlich vor.
    • Wir vertrauen auf euer Verantwortungsbewusstsein! Wenn ihr krank seid, bleibt zu Hause. Wenn ihr gesund seid, versucht euer Umfeld zu unterstützen, zB ältere und kranke Menschen mit Einkäufen und Anrufen zum Zeitvertreib zu supporten.
    • Bleibt kreativ! Für eine solidarische und sozialistische Gesellschaft könnt ihr auch online und in Social Media einstehen! Nutzt die Zeit zB, um Abgeordneten zu schreiben und für ein funktionsfähiges Pflege- und Gesundheitssystem einzutreten. Schreibt Briefe für die Aufnahme von Geflüchteten von den europäischen Außengrenzen und die dezentrale Unterbringung in Deutschland. Achtet auf Aufrufe und Ankündigungen.
  • Black History Month

    Black History Month

    Im Februar ist „Black History Month“ („Monat der Schwarzen Geschichte“). In diesem Monat geht es Aktivist*innen of Color darum, die Geschichte von Schwarzen Befreiungsbewegungen und Diskrimnierung, die bis heute wirkmächtig ist, sichtbar zu machen. Weiße Aktivist*innen haben in diesem Monat Anlass genug sich darüber Gedanken zu machen, wie Rassismus und Unterdrückung über Jahrhunderte gewachsen sind.

    Unser Beitrag zum Black History Month sind einige Hinweise in Form von Instagram– und Facebook-Beiträgen, die ihr in den kommenden Tagen auf unsere Kanälen zu sehen bekommt.

    „Schwarz“ schreiben wir groß, weil es sich um eine politische Selbstbezeichnung handelt. Es geht hierbei nicht um „biologische Eigenschaften, sondern gesellschaftspolitische Zugehörigkeiten“, wie Der braune Mob.eV auf seiner Webseite erklärt: https://www.derbraunemob.de/archiv/sprachliches/

  • Im Gedenken: Nie wieder Faschismus!

    Im Gedenken: Nie wieder Faschismus!

    Am 27. Januar jährte sich der Tag der Befreieung des Konzentrationslagers Auschwitz zum 75. Mal.

    Wir Falken MV erkennen unsere Verantwortung auch 75 Jahre nach dem Holocaust an: Erinnern und Mahnen sind zentrale Anliegen unserer antifaschistischen Haltung. Wir glauben daran, dass diese Gesellschaft veränderbar ist und wir sie freier, gleichbrechtigter und solidarischer machen können!

    Für uns ist der 27. Januar ein Tag, …

    … an dem wir der Opfer des Nationalsozialismus gedenken, insbesondere der Opfer des antisemitischen Rassenwahns.
    … an dem wir uns bewusst machen, dass Rassismus und Antisemitismus auch jetzt noch jeden Tag überwunden werden müssen.
    … an dem wir solidarische Grüße an alle Menschen senden, die von autoritären und faschistischen Regimen unterdrückt und gefoltert werden.

    Nie wieder Faschismus!
    Nie wieder Krieg!

  • Trauer und Solidarität

    Trauer und Solidarität

    Am 30. Dezember kam es während des jährlichen Winterdinx-Seminars in Barsinghausen-Großgoltern zu einem schweren Brand im Seminargebäude. Unser Genosse Max aus Jena kam dabei auf tragische Weise ums Leben. Wir sind in Gedanken bei seiner Familie, seinen Angehörigen und seinen Freund*innen.

    Dank gilt den rund 140 Einsatzkräften der Feuerwehr, dem Notfallteam des Arbeiter-Samariter-Bundes, dem DRK und allen Menschen, die sich vor Ort um die Betreuung der Betroffenen gekümmert haben. Darüber hinaus der lokalen Seelsorge der Feuerwehr.

    Neben der Trauer um unseren Freund und Genossen, müssen wir uns jetzt aber leider auch mit den großen materiellen Verlusten der Teilnehmer*innen auseinandersetzen: Mobiltelefone und Laptops, Kleidungsstücke, Rucksäcke und Taschen, sowie medizinische Hilfsgegenstände sind bei dem Brand in Großgoltern verloren gegangen. Auch den Gliederungen des Verbands sind darüber hinaus beträchtliche Materialschäden durch den Verlust von Arbeitsgeräten, sowie Organisations- und Moderationsmaterialien entstanden.

    Für viele Genoss*innen ist im Moment noch unklar, welcher Anteil des Schadens von der Versicherung kompensiert wird und vor allem wie lange sie darauf warten müssen. Da es sich aber um viele Gegenstände handelt, auf die unsere Genoss*innen in ihrem Alltag unmittelbar angewiesen sind, bitten wir Euch um Eure Solidarität und Unterstützung!

    Schon kleine Spendenbeträge helfen den Betroffenen bei der schnellen Wiederanschaffung wichtiger Gegenstände. Außerdem verwendet der Bundesverband etwaige Überschüsse, um die Suche und Finanzierung psychosozialer Betreuung zu unterstützen, sowie die Materialschäden der Gliederungen zu auszugleichen.

    Vielen Dank für Eure Unterstützung und FREUNDSCHAFT!

    Alle Spenden bitte mit Verwendungszweck „Schäden Winterdinx“ an:
    Stiftung zur Förderung des Archivs der Arbeiterjugendbewegung und der sozialistischen Kinder- und Jugendarbeit

    Bank für Sozialwirtschaft
    IBAN: DE62 1002 0500 0003 1561 00
    BIC: BFSWDE33BER

  • Stellungnahme zur Kündigung unserer Trägerschaft der Jugendbegegnungsstätte in Kröpelin

    Der Landesverband der SJD – Die Falken Mecklenburg-Vorpommern stellt mit großem Bedauern fest, dass Thomas Gutteck, Bürgermeister der Stadt Kröpelin, die Verträge über die Trägerschaft der Jugendbegegnungsstätte in Kröpelin kurzfristig und aus heiterem Himmel gekündigt hat. Die Kündigung traf nicht nur uns unerwartet, sondern ebenso den Landkreis Rostock als dritten Vertragspartner. Dies stößt bei uns auf großes Unverständnis, da es uns gerade in den letzten 1,5 Jahren gelungen ist, die schwierige Situation unserer Jugendarbeit in Kröpelin kontinuierlich zu verbessern.


    Dazu Martin Bernateck, Landesvorsitzender der SJD – Die Falken in MV:
    „Seit der Wiedereröffnung der Jugendbegegnungsstätte Kröpelin im Juni 2018 ist die Akzeptanz und Wertschätzung unserer Arbeit bei den jungen Menschen vor Ort stetig gestiegen. Unsere Angebote werden dort gern wahrgenommen. Dass dies trotz der schwierigen Bedingungen in einer strukturschwachen Region und lediglich minimaler Fördermittel seitens der Stadt möglich war, liegt vor allem an den aktiven Ehrenamtlichen und dem professionellen Engagement unseres Sozialarbeiters Christian Ströhl.“


    Leider sind uns die Gründe für die Kündigung bis heute nicht eindeutig transparent gemacht worden. Noch im November haben wir uns mit Bürgermeister Gutteck und der Stadt auf zukünftige Öffnungszeiten und gemeinsame Kommunikationsstrukturen geeinigt. Dass gerade diese Öffnungszeiten nun der Grund für die Beendigung unseres Engagements in Kröpelin sein sollen, ist für uns keinesfalls nachvollziehbar.


    Dazu Martin Bernateck:
    „Thomas Gutteck hatte im Vorfeld immer wieder betont, dass ihm sehr an einer starken Jugendarbeit in Kröpelin gelegen sei. Wie sich allerdings in den kommenden 5 Wochen unter Berücksichtigung des formalen Vergabeverfahrens ein neuer Träger finden soll, der unsere Arbeit fortsetzt, ist uns schleierhaft. Im Moment sieht es leider danach aus, dass für Kinder und Jugendliche in Kröpelin ab dem neuen Jahr keine solchen Angebote mehr zur Verfügung stehen.“


    Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Ehrenamtlichen und natürlich besonders Christian Ströhl für ihr leidenschaftliches Engagement in Kröpelin bedanken. Wir bedauern die Situation besonders für die Kinder und Jugendlichen der Stadt, für die in absehbarer Zeit wohl keine Freiräume für unabhängige Jugendarbeit mehr zur Verfügung stehen.

    Pressekontakt

    Jens Wodrich, Organisationsreferent
    Carl-Hopp-Straße 7, 18069 Rostock
    Telefon: 0381/ 666 35 365
    Fax: 0381/ 666 35 363
    Website: www.falken-mv.de
    Email: jens@falken-mv.de