Beschluss 020 des Landesvorstandes vom 18.10.2006:
Verstöße Einzelner gegen das Alleinvertretungsgebot des Landesvorstandes auf Landesebene werden zukünftig in keinem Fall vom Landesvorstand hingenommen und entsprechend den Möglichkeiten des Bundesverbandsordnungverfahrens bestraft.
was heißtn das konkret? wem werft ihr was vor?
Kommentar von bärchen — 26.10.2006 @ 00:09
Wo steckt im Beschluss der Vorwurf? Kennst Du das Verbandsordnungsverfahren überhaupt? Wenn ja, wo steckt da der Vorwurf? Wenn nein, ist auch nicht schlimm. Bei Interesse bitte beim Bundesverband nachfragen.
In der Landessatzung ist nachzulesen, daß im Grunde sogar nur eine Person, nämlich der Landesvorsitzende, den Landesverband nach innen und außen vertritt. Das hat sich niemand aus dem Lande Mecklenburg-Vorpommern ausgedacht, sondern das ist bereits seit anderthalb Jahrzehnten entsprechend aus der Bundessatzung übernommen.
Es hat also niemand das Recht, am gewählten Landesvorsitzenden vorbei, den Sprecher des Landesverbandes zu machen. Darauf wird im Beschluß hingewiesen. Ohne Vorwurf. Darum ja auch das Wort “zukünftig”.
Kommentar von Thomas — 26.10.2006 @ 00:57
Die Außenvertretung ist eine originäre Aufgabe des Landesvorstandes. Die Frage nach der Außenwirkung wird sich im Zusammenhang mit dem G8 Treffen zuspitzen und uns wird es sicherlich kaum möglich sein, der Öffentlichkeit ein genaues Bild unserer unabhängigen und selbstbestimmten Gliederung zu vermitteln. Für mich ist die Innenperspektive absolut klar wie sie in der Satzung steht und ich gehe davon aus, dass trifft auch für alle Mitglieder unser Gliederung zu. Man kann aber jemanden von außerhalb des Verbandes keinen Vorwurf machen, wenn er nicht weiß, an welche Stelle er sich wenden soll bei Fragen. Daher sollten wir Hilfestellung geben und deutlich auf der Webseite einen Link für Presse & Co machen. Ein Organigramm vom Landesverbandes könnte jedem Außenstehenden einen schnellen Überblick geben und unseren Landesvorsitzenden ins „linke“ Licht rücken.
Kommentar von Philipp — 30.10.2006 @ 21:24
Das mit dem Organigramm greife ich dieser Tage an dieser Stelle auf. Ein Schritt war ja der Beschluss 002, der fortlaufend präzisiert werden wird. Nicht anders hielten das die Vorgänger auch, nur daß sie dies nicht im Internet publizierten. Künftig kann man also hier noch übersichtlicher nachlesen.
Und im Zweifelsfall ist für alles, was nicht anders festgelegt wurde, ausschließlich der Landesvorsitzende direkt verantwortlich und ansonsten stehe ich als Ansprech- und Vermittlungspartner fast ständig zur Verfügung.
Das ist doch einfach zu merken und wenn sich daran jeder hält, braucht niemand Konflikte mit dem Alleinvertretungsgebot zu befürchten - und das wäre gut so.
Kommentar von Thomas — 30.10.2006 @ 22:04